Die WSP kontrolliert aktuell verschärft die Pflichtinformation für Boote ab 12 Meter Länge
Gemäß Regel 10 Abs. 1 der MARPOL-Anlage V sind auf jedem Schiff von 12 Metern Länge oder mehr Aushänge über die Vorschriften zur Müllbeseitigung anzubringen. Für Sportboote gilt diese Pflicht als erfüllt, wenn das offizielle Merkblatt an Bord mitgeführt und die Crew vor Fahrtantritt informiert wird (§ 11 SeeUmwVerhV).
Grundregeln auf See
Generell verboten: Entsorgung von Kunststoffen jeder Art (auch synthetische Leinen, Netze, Müllsäcke) sowie Verbrennungsasche, die Kunststoff- oder Schwermetallrückstände enthalten kann.
Verboten vom nächstgelegenen Land aus:
- Stauholz / schwimmfähige Schalungs- und Verpackungsmaterialien: innerhalb 25 sm
- Lebensmittelabfälle, Papier, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Steingut u. ä.: innerhalb 12 sm
Sondergebiet Nordsee – verschärfte Regeln
Die Nordsee ist Sondergebiet nach MARPOL Anlage V. Hier ist die Entsorgung der oben genannten Abfälle uneingeschränkt verboten – unabhängig von der Entfernung zum Land. Sämtlicher an Bord anfallender Müll ist an Land in den Hafenauffangeinrichtungen zu entsorgen.
Hier gibt es das Merkblatt: https://www.vdhssb.de/pdf/merkblatt_muell.pdf
Auch beim DSV/DMYV