„Marpol-Wochen“ bei der Wasserschutzpolizei

Die WSP kontrolliert aktuell verschärft die Pflichtinformation für Boote ab 12 Meter Länge 

 

Gemäß Regel 10 Abs. 1 der MARPOL-Anlage V sind auf jedem Schiff von 12 Metern Länge oder mehr Aushänge über die Vorschriften zur Müllbeseitigung anzubringen. Für Sportboote gilt diese Pflicht als erfüllt, wenn das offizielle Merkblatt an Bord mitgeführt und die Crew vor Fahrtantritt informiert wird (§ 11 SeeUmwVerhV).

 

Grundregeln auf See

Generell verboten: Entsorgung von Kunststoffen jeder Art (auch synthetische Leinen, Netze, Müllsäcke) sowie Verbrennungsasche, die Kunststoff- oder Schwermetallrückstände enthalten kann.

Verboten vom nächstgelegenen Land aus:

  • Stauholz / schwimmfähige Schalungs- und Verpackungsmaterialien: innerhalb 25 sm
  • Lebensmittelabfälle, Papier, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Steingut u. ä.: innerhalb 12 sm

 

Sondergebiet Nordsee – verschärfte Regeln

Die Nordsee ist Sondergebiet nach MARPOL Anlage V. Hier ist die Entsorgung der oben genannten Abfälle uneingeschränkt verboten – unabhängig von der Entfernung zum Land. Sämtlicher an Bord anfallender Müll ist an Land in den Hafenauffangeinrichtungen zu entsorgen.

 

Hier gibt es das Merkblatt: https://www.vdhssb.de/pdf/merkblatt_muell.pdf

Auch beim DSV/DMYV